Einladung zur Jahreshauptversammlung 2014 des Karnevalsverein Bielstein 1985 e.V.
Am Freitag den 11. April 2014 um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Alt Athen“ in Oberbantenberg
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden
2. Feststellung der Stimmberechtigten
3. Wahl eines Protokollführers (-in)
4. Jahresberichte
a. Geschäftsbericht
b. Bericht der 3 Tanzgruppen
c. Festausschuss
d. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache zu den Berichten
7. Entlastung des Vorstandes
8. Antrag auf Satzungsänderung (siehe Anlage)
– § 13 Mitgliederversammlung
9. Neuwahlen
a. 2. Vorsitzender (-in)
b. Geschäftsführer (-in)
c. 2. Kassierer (-in)
d. Festausschussvorsitzende (-r)
e. Literat (-in)
f. Zeugwart (-in)
g. 1 Kassenprüfer (-in)
10.Anträge
11.Verschiedenes
Anträge sind bis spätestens 21. März 2014 beim 1. Vorsitzenden Markus Heitmann, Feldstrasse 23, 51674 Wiehl schriftlich einzureichen.
Wir weisen ausdrücklich auf die Wichtigkeit der verschiedenen Punkte hin und bitten alle Vereinsmitglieder um pünktliches Erscheinen, da nur dann alle vor uns liegenden Aufgaben
zu erfüllen sind.
Anlage Satzungsänderungen:
– § 13 Mitgliederversammlung –
Satzungsauszug
Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand bei Bedarf einberufen oder wenn die Einberufung von 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung verlangt wird. Eine schriftliche Einladung muss unter Berücksichtigung einer Frist von 14 Tagen vor Versammlungsbeginn erfolgen.
Satzungsänderung
Die außerordentliche Mitgliederversammlung kann bei Bedarf vom Vorstand einberufen werden. Zudem gilt stets §37 BGB „Berufung auf Verlangen einer Minderheit“. Es ist dafür immer eine Tagesordnung notwendig, die den Zweck und die Gründe für eine außerordentliche Mitgliederversammlung beinhaltet. Eine schriftliche Einladung muss unter Berücksichtigung einer Frist von 14 Tagen vor Versammlungsbeginn erfolgen.
Mit karnevalistischem Gruß
Der Vorstand
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